Nichtwohngebäude
Ähnlich wie bei Wohngebäuden gibt es auch bei den Nichtwohngebäuden sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen. Die Förderung dieser Maßnahmen ist prinzipiell ähnlich strukturiert.
Einzelmaßnahmen
Seit dem 01.01.2021 ist die neue Richtlinie für die Bundeförderung für effiziente Gebäudeeinzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft getreten, um das erklärte politische Ziel bis in das Jahr 2050 eines klimaneutralen Gebäudebestands zu erreichen. Der Zweck dieser Richtlinie ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen zu fördern, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die dem zugrunde liegenden technischen Mindestanforderungen der Richtline entsprechen, durch Fachunternehmen durchgeführt werden, sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Dies trägt zur Minderung von CO2-Emissionen, zur Erhöhung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Wärme und Kälte im Gebäudesektor in Deutschland bei.
Gefördert wird:
Gebäudehülle
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Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
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Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
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Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Für die Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen an der Gebäudehülle füllen Sie bitte den Erfassungsbogen aus und schicken diesen an uns.
Anlagentechnik
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Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
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Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
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Kältetechnik zur Raumkühlung
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Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme
Für die Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen die die Anlagentechnik betreffen kontaktieren Sie uns.
Wärmeerzeuger
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Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready)
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Gas-Hybridheizungen
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Solarkollektoranlagen
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Biomasseheizungen
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Wärmepumpen
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Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
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Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
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Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
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Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
Für die Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen am Wärmeerzeuger füllen Sie bitte den Erfassungsbogen aus und schicken diesen an uns.
Effizienzhaus
Die hier aufgeführten Fördersätze sind vorraussichtlich ab 01.01.2023 gültig. Stand 20.12.2022
Die Sanierung zum Effizienzhaus kann entweder als ganzheitliche Vollsanierung oder als Sanierung in mehreren Schritten ausgeführt werden. Bei der Vollsanierung werden alle energetisch relevanten Bauteile in einem Schritt optimiert. Diese Methode hat den Vorteil, dass auf alle Arbeiten die Förderquote des Effizienzhaus angewandt werden können (bis zu 35%). Zudem ergeben sich durch einen aufeinander abgestimmt Bauablauf hier Synergieeffekte, die gesehen auf den anvisierten Endzustand des Gebäudes insgesamt Kosten einsparen.
Alternativ ist es auch möglich ein Effizienzhaus in mehreren zeitlich voneinander getrennten Sanierungsschritten zu erreichen. Hier wird die Fördequote aber nur bei den Maßnahmen erhöht, die das Gebäude auf Effizienzhausniveau anheben. Alle vorangegangenen Schritte können im Rahmen der Förderung von energtischen Einzelmaßnahmen mit 15% gefördert werden.
In der Regel lässt sich aber bei beiden Varianten ein Effizienzhaus nur durch ein durchdachtes ganzheitliches Sanierungskonzept verwirklichen. Das Konzept sollte die Betrachtung der gesamten thermischen Gebäudehülle, der Wärmebrücken, der Luftdichtheit und des Wärmeerzeugers beinhalten.
Anders als beim Wohngebäude spielen bei der Bilanzierung eines Nichtwohngebäude-Effizienzhauses neben der Dämmung und dem Wärmeerzeuger weitere Energiesenken eine wesentliche Rolle. Effiziente Beleuchtung, Kühlung, Anlagen zur Raumluftkondtionierung und Beschattung werden bei der Berchnung berücksichtigt und tragen maßgeblich zur Gebäudeeffizienz bei.

Förderquoten
Stand 20.12.2022 / Gültig ab 01.01.2023

Der aktuell von der KfW angebotene Zinssatz kann abgerufen werden.
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Beispielrechnung
Stand 20.12.2022 / Gültig ab 01.01.2023
Bauvorhaben |
Energetische Komplettsanierung eines zweistöckigen Bürogebäudes. Folgende Maßnahmen werden durchgeführt: - Neuer Fußbodenaufbau mit 10cm Dämmung als Wärme- und Trittschalldämmung, FBH in neuem Estrich; - Dämmung der Außenwand mit 16cm EPS 032 - Neue Fenster Uw = 0,95 W/m²*K - Aufachdämmung 14cm PUR 023 - Grundwasserwärmepumpe und PV mit 20 kWp - Neue LED-Beleuchtung - Sommerlicher Wärmeschutz durch Verschattung und Kühlung des Fußbodens
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Nettogrundfläche | 650 m² |
Art des Gebäudes | Nichtwohngebäude |
Baujahr | 1984 |
Bestandsheizung | Gas Brennwerttherme |
Gesamtkosten förderfähige Sanierung | 515.000 € |
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Kosten | |
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Kosten für Sanierung | 500.000 € |
Kosten für energetische Fachplanung und Baubegleitung | 15.000 € |
Förderungen | |
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(Randbedingungen und Förderquoten für Effizienzhaus) | |
Effizienzhaus | |
Maximal ansetzbaren Förderfähigen Kosten. (550m²x2000€/m²) | 1.300.000€ |
Kosten für Komplettsanierung | 500.000€ |
Angestrebte Effizienzhausstufe | 55 |
Fördersatz Effizienzhaus | 15% |
EE-Bonus (Der nach den Vorgaben des GEG berechnete Wärmebedarf des Effizienzhauses muss zu einem Mindestanteil von 65 % durch die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Es darf noch kein EE Wärmeerzeuger verbaut sein) |
+5% |
Summe der Fördersätze | 20% |
Gesamtförderung Effizienzhaus | 100.000€ |
Fachplanung und Baubegleitung | |
Ansetzbaren Förderfähigen Kosten (650m²x10€/m²) | 6.500€ |
Kosten für Fachplanung und Baubegleitung | 15.000€ |
Fördersatz Fachplanung Baubegleitung (50%) | 50% |
Förderfähiger Restbetrags | 8.500€ |
Fördersatz für Restbetrag | 20% |
Gesamtförderung für Fachplanung | 4.950€ |
Gesamtkosten abzgl. Förderungen | 410.050€ |
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