Zuschuss bei Fachplanung und Baubegleitung
Die Baubegleitung durch Ihren Energieberater wird mit 50% (max. 4000€) gefördert!
Für das Erreichen eines Effizienzhausniveaus ist eine ganzheitliche Planung aller energetischen relevanten Bauteile nötig. Im Rahmen der Fachplanung und Baubegleitung bieten wir alle, für die Förderung Ihres Effizienzhauses, nötigen Planungs- und Baubegleitungsleistungen an:
- Entwicklung und planerische Umsetzung eines energetischen Gesamtkonzepts für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik sowie Durchführung der Effizienzhausberechnung gegebenenfalls Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten
- Das Konzept zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erstellen
- Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen (Lüftungskonzept, zum Beispiel unter Anwendung der DIN 1946-6)
- Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten durch Angebote oder Kostenschätzung zur Antragstellung mitwirken
- Das geplante energetische Niveau durch Erstellen der "Bestätigung zum Antrag" erklären
- Bei Ausschreibung beziehungsweise Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen
- Vor Ausführung der Putzarbeiten beziehungsweise Aufbringen späterer Verkleidungen mindestens eine Baustellenbegehung zur Sichtprüfung energetisch relevanter, insbesondere später nicht mehr zugänglicher Bauteile (wie zum Beispiel wärmeschutztechnischer Bauteilaufbau) sowie der Umsetzung des Wärmebrückenkonzepts, des Luftdichtheitskonzepts und der Anlagenteile durchführen
- Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen
- Die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung (sofern durchgeführt) prüfen
- Die eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der energetischen Anlagentechnik auf Übereinstimmung mit den nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen prüfen
- Die energetisch relevanten Gebäudeparameter dem Heizungsbauer/ Fachplanerzur Dimensionierung der Heizungsanlage (und gegebenenfalls der thermischen Solaranlage) übergeben, den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage (gegebenenfalls Heizungs-und Lüftungsanlage) prüfen, die Übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen
- Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren sowie die Dokumentation an den Bauherrn übergeben
- Die förderfähigen Maßnahmen nach Vorhabensdurchführung gemäß "Liste der förderfähigen Maßnahmen" prüfen sowie die Feststellungen dokumentieren
- Die Umsetzung des geförderten Vorhabens durch Erstellen der "Bestätigung nach Durchführung" erklären
- Den Energieausweis nach Abschnitt 5 EnEV für das fertig gestellte Gebäude ausstellen und dem Bauherren übergeben. Im Fall einer getrennten Bilanzierung für einen bestehenden und einen neuen Gebäudeteil muss kein Energieausweis erstellt werden